Infoveranstaltung zur Kennzeichnungsverpflichtung für lose Ware bzgl. Allergene + Hygieneschulung/Folgebelehrung gem. IfSG
Verpflichtung zur Allergenkennzeichnung bei loser Ware
Die Umsetzungsfrist der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (=LMIV) zur Umsetzung der Allergenkennzeichnung für lose Ware ist zum 13. Dezember 2014 abgelaufen!
Es müssen somit die 14 festgelegten Allergene auch bei loser Ware, also auch auf Speise- und Getränkekarten, für den Gast erkennbar sein.
Die (vorläufige) Durchführungsverordnung erleichtert vieles und wird nun endlich auch bald final verabschiedet!
Was bedeutet das für die Gastronomie?
Es müssen im Vorfeld alle Informationen beschafft werden, um dieser Verpflichtung nachkommen zu können. Wie am Ende die Kennzeichnung genau IN IHREM Betrieb aussehen soll, ist nur der letzte Schritt und er ist ganz einfach umzusetzen, hat man erst einmal verstanden, um was es überhaupt geht…
Wie kann’s gehen?
Jeder Betrieb ist anders!!
Das bedeutet, jeder muss erst einmal schauen, wie mit den eigenen Gegebenheiten diese Forderung mit minimalem Zeitaufwand und minimalen Kosten umgesetzt werden kann.
Wir helfen, erst einmal den Überblick zu bewahren und einen Überblick zu behalten.
Einen Teil der geplanten Zeit nutzen wir, um Ihnen die jährliche Hygieneschulung, bzw. die alle 2 Jahre aufzufrischende Wiederholungsbelehrung gem. Infektionsschutzgesetz, durchzuführen.
Wann 29.06.2017 ca. 15.00 – 17.00 Uhr Wo Wer Selfkantstrasse 7 Kosten eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt Zwecks Planung bitte per email: oder telefonisch unter 0179 1306386 |